Steuerliche Förderung für E-Autos und E-Bikes als Dienst- oder Firmenwagen bzw. Fahrrad

Aktuelle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, Steuervorteile sichern!

Seit dem Jahressteuergesetz 2018 gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten für die berufliche Nutzung klassischer PKW’s und Fahrräder sowie zusätzliche steuerliche Förderungen für E-Autos und E-Bikes.

Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie in unseren Merkblättern zusammengestellt:

Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer (PKW und E-Bike) Stand 02.2019

Fahrzeugnutzung durch Unternehmer (PKW und E-Bike) Stand 02.2019

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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