Wichtig für ab 01.01.2019 neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen!
Für ab 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt: Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch…